Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern von Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung/Dienstleistung als anerkannt.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Vertragsabschluss - Angebot

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots von Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau durch den Auftraggeber zustande.

2.2 Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

2.3 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Aufträge und Bestellungen verpflichten Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau erst nach der erfolgten Auftragsbestätigung bzw. nach gegenseitiger Vertragsunterzeichnung.

2.4 Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau hält sich an abgegebene Angebote 4 Wochen gebunden. Davon ausgenommen sind Rohstoff- sowie Materialpreise.

2.5 Die im Angebot angegebenen Preise sind objekt- und mengengebunden. Sollten die Mengen abweichen, behalten wir uns eine Preiskorrektur vor.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der von Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder dem Leistungsverzeichnis.

3.2 Änderungen und Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der Schriftform.

4. Preise und Zahlungen

4.1 Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

5. Termine und Fristen

5.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich, es sei denn, Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau kann nachweisen, dass die Nichteinhaltung des Termins nicht von ihm zu vertreten ist.

5.2 Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau ist berechtigt, den Termin zu verschieben, wenn unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Wetterbedingungen, Materialengpässe, Krankheit, Verschiebungen im unternehmerischen Zeitablauf) dies erforderlich machen. Der Auftraggeber wird umgehend informiert.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

6.2 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Zugang zu den entsprechenden Flächen gewährleistet wird.

7. Gewährleistung

7.1 Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau gewährleistet, dass die Arbeiten zur Zeit der Abnahme sachgerecht ausgeführt sind.

7.2 Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau hat das Recht, nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

7.3 Farbliche Unterschiede, Maßtoleranzen oder Einschlüsse bei Naturprodukten wie Holz oder Naturstein stellen keinen Mangel dar. Ausblühungen bei Betonstein und deren Maßtoleranzen stellen ebenfalls keinen Mangel dar.

7.4 Der Auftraggeber hat die Ware oder angenommene Leistung unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen.

8. Haftung

8.1 Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

8.2 Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

9. Datenschutz

9.1 Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten und die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu verarbeiten.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Gerichtsstand ist der Sitz von Garten- und Landschaftsbau Justin Zittlau, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

AGB